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Mitgliedschaft im Bezirk Bad Schlema

Mitglied im DLRG Bezirk Bad Schlema kann man von Geburt an werden.

Es gibt Familienmitgliedschaft und Einzelmitgleidschaft.
Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben.
Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr, erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss bis zum 31.10. eingegangen sein.

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag kann beim Vorstand erfragt werden.
 

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